Kostenübernahme
Bei den Leistungen von Heilpraktikern handelt es sich in aller Regel um Selbstzahlerleistungen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit über private Zusatzversicherungen oder Beihilfen, die Kosten vollständig oder anteilig erstattet zu bekommen. Gerne erstelle ich dir bei Bedarf eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Eine vollständige Kostenübernahme kann ich Ihnen jedoch nicht garantieren. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung. Es können Zuzahlungen erforderlich sein, auch bei Zusatzversicherungen.
Bei Behandlungen im ästhetischen Bereich handelt es sich ausschließlich um Selbstzahlerleistungen.