Jahreskreisfeste | Frauenheilkunde
Naturheilpraxis Jessica Eiber

Kostenübernahme

 Bei den Leistungen von Heilpraktikern handelt es sich in aller Regel um Selbstzahlerleistungen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit über private Zusatzversicherungen oder Beihilfen, die Kosten vollständig oder anteilig erstattet zu bekommen. Gerne erstelle ich dir bei Bedarf eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst.

Eine vollständige Kostenübernahme kann ich jedoch nicht garantieren. Bitte kläre dies im Vorfeld mit deiner Krankenversicherung. Es können Zuzahlungen erforderlich sein, auch bei Zusatzversicherungen. 






 

E-Mail
Anruf
Instagram